Ratgeber Maklerrente

Maklerrente: Die Risiken, über die selten gesprochen wird

Die Maklerrente klingt verlockend: Bestand abgeben, 90 Prozent der Courtage weiterbekommen, angeblich lebenslang. Wir sagen es vorweg ehrlich: Wir bieten keine Maklerrente an, und auf dieser Seite lesen Sie, warum. Mit der Rechnung hinter dem Versprechen und den Risiken, die selten im Prospekt stehen.

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-14 · Ein Angebot der Die Finanzmacher GmbH

Was ist eine Maklerrente?

Bei einer Maklerrente übergeben Sie Ihren Versicherungsbestand an einen Übernehmer und erhalten dafür keinen Einmalbetrag, sondern eine laufende Zahlung, meist einen festen Prozentsatz der Bestandscourtage. Marktübliche Modelle liegen laut Anbieterangaben bei 90 Prozent der laufenden Courtage oder bei 100 Prozent für zunächst fünf Jahre. Die Höhe hängt am Bestand: schrumpft er, sinkt auch die Rente.

Der Grundgedanke ist einfach. Statt Ihren Bestand gegen einen Kaufpreis abzugeben, tauschen Sie ihn gegen einen Anteil an den künftigen Courtagen. Der Übernehmer betreut Ihre Kunden, kassiert die Bestandscourtage und leitet den vereinbarten Prozentsatz an Sie weiter. Sie müssen dafür in der Regel nicht mehr arbeiten und geben Ihre Erlaubnis nach §34d GewO irgendwann zurück.

Wichtig zu verstehen: Die Maklerrente ist keine Rente im Sinne einer Versicherung. Es gibt keinen garantierten Betrag und keinen Träger, der ein Langlebigkeitsrisiko übernimmt. Sie ist eine vertragliche Beteiligung an Einnahmen, die es nur so lange gibt, wie der Bestand sie erwirtschaftet. Genau daraus ergeben sich die Chancen und die Risiken, die wir uns jetzt im Einzelnen ansehen.

Welche Modelle gibt es und wie viel Prozent bekomme ich?

Am Markt verbreitet sind zwei Grundmodelle: eine laufende Beteiligung von 90 Prozent der Bestandscourtage, teils als lebenslang beworben (Anbieter-Beispiel Policen Direkt), und ein Modell mit zunächst fünf Jahren zu 100 Prozent (Anbieter-Beispiel blau direkt). Geeignet sind solche Angebote laut Policen Direkt ab etwa 10.000 bis 150.000 Euro Bestandscourtage pro Jahr.

Die genauen Konditionen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und hängen von der Qualität Ihres Bestands ab: Sparten, Kundenstruktur, Stornoquote, Digitalisierungsgrad. Die folgende Übersicht zeigt die marktüblichen Grundmodelle, nicht die Zusage eines bestimmten Anbieters.

ModellLaufende ZahlungDauerFür wen
Laufende Beteiligungmarktüblich rund 90 % der Bestandscourtagelaufend, oft als „lebenslang“ beworbenMakler, die ein dauerhaftes Zusatzeinkommen wollen und an die Stabilität ihres Bestands glauben
Staffelmodellzunächst 100 % der Bestandscourtagezunächst 5 Jahre, danach je nach Anbieter abgesenkt oder neu geregeltMakler, die in den ersten Jahren nach der Übergabe möglichst hohe Einnahmen wollen
Einmalverkauf (zum Vergleich)keine, dafür einmaliger Kaufpreiseinmalig bei ÜbergabeMakler, die einen klaren Schnitt und einen fest bezifferten Betrag wollen

Lassen Sie sich von der Prozentzahl allein nicht blenden. 90 Prozent von einer schrumpfenden Courtage können nach wenigen Jahren weniger sein als 70 Prozent von einer stabilen. Entscheidend ist, was der Übernehmer mit Ihren Kunden vorhat und wie gut er sie betreut.

Die Rechnung dahinter: Wovon bezahlt der Anbieter Ihre Kunden-Betreuung?

Bei einem 90-Prozent-Modell behält der Übernehmer 10 Prozent der Bestandscourtage. Davon muss er Personal, Verwaltung, Haftung und die laufende Betreuung Ihrer Kunden bezahlen. Bei 50.000 Euro Courtage sind das 5.000 Euro im Jahr für Ihren kompletten Kundenstamm. Diese Rechnung geht in der Regel nur auf, wenn an anderer Stelle verdient wird.

Genau hier liegt der Punkt, der uns an diesem Modell grundsätzlich stört. Ein Anbieter, der Ihnen dauerhaft 90 Prozent verspricht, hat drei Möglichkeiten: Er betreut Ihre Kunden auf Sparflamme, weil mehr aus 10 Prozent schlicht nicht bezahlbar ist. Er verdient über Umdeckungen und Neugeschäft in Ihrem Bestand, also über Aktivität bei Ihren Kunden, die Sie nicht mehr steuern. Oder das Modell trägt sich nicht, und irgendwann steht die Frage im Raum, wie es mit Anbieter und Bestand weitergeht.

Keine dieser drei Varianten ist im Interesse Ihrer Kunden oder Ihrer Rente. Deshalb unser Rat: Wer Ihnen sehr hohe laufende Prozentsätze verspricht, dem stellen Sie die Frage, wovon die Betreuung bezahlt wird. Auf eine überzeugende Antwort darf man gespannt sein.

Was passiert bei Bestandsabrieb?

Bestandsabrieb bedeutet: Kunden kündigen, sterben oder wechseln den Vermittler, und die laufende Courtage des Bestands sinkt Jahr für Jahr. Da die Maklerrente ein Prozentsatz dieser Courtage ist, schrumpft sie mit. Eine als „lebenslang“ beworbene Rente kann so über die Jahre deutlich kleiner werden, ohne dass der Anbieter etwas falsch macht.

Das ist das Kernrisiko der Maklerrente, und es steht selten im Werbeprospekt. „Lebenslang“ bezieht sich auf die Dauer der Zahlung, nicht auf ihre Höhe. Kein seriöser Anbieter kann Ihnen garantieren, dass Ihr Bestand in zehn Jahren noch dieselbe Courtage abwirft wie heute.

Wie stark der Abrieb ausfällt, hängt von Ihrem Bestand und vom Übernehmer ab. Ein junger Kundenstamm mit laufender Betreuung hält sich besser als ein überalterter Bestand, um den sich niemand kümmert. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift konkret: Wer betreut meine Kunden künftig, wie erreichbar ist diese Person, und was unternimmt der Übernehmer aktiv gegen Kündigungen? Ein Übernehmer, der Ihre Kunden nur verwaltet statt betreut, beschleunigt den Abrieb, und Sie zahlen die Rechnung über eine sinkende Rente.

Was passiert bei Insolvenz des Anbieters oder Weiterverkauf Ihres Bestands?

Ihre Maklerrente ist kein geschütztes Altersvorsorge-Produkt, sondern eine vertragliche Forderung gegen ein Unternehmen. Geht der Anbieter insolvent, reihen Sie sich als Gläubiger ein, und die Zahlungen können ausfallen. Verkauft der Anbieter Ihren Bestand weiter, hängt Ihr Anspruch an den Klauseln Ihres Vertrags und an einem Eigentümer, den Sie nie kennengelernt haben.

Diese beiden Szenarien werden in Verkaufsgesprächen fast nie durchgespielt, dabei sind sie über eine Laufzeit von 15 oder 20 Jahren alles andere als theoretisch. Sie binden sich mit einer Maklerrente über Jahrzehnte an die wirtschaftliche Stabilität und die Geschäftspolitik eines Unternehmens, auf das Sie nach der Übergabe keinerlei Einfluss mehr haben.

Auch die Betreuungsqualität ist rechtlich kaum einklagbar: Kümmert sich der Übernehmer schlecht um Ihre Kunden, sinkt Ihre Rente, und Sie können wenig dagegen tun. Wer trotzdem eine Maklerrente erwägt, sollte mindestens verhandeln: nachweisbare Bonität, Sicherheiten für den Insolvenzfall, ein Zustimmungs- oder Rückfallrecht beim Weiterverkauf des Bestands und einen klar definierten Betreuungsstandard. Fehlen diese Punkte im Vertrag, tragen Sie alle Risiken allein.

Ist die Maklerrente vererbbar?

Das regelt der jeweilige Vertrag, nicht das Gesetz. Manche Anbieter zahlen an Hinterbliebene weiter, oft zeitlich begrenzt: blau direkt nennt zum Beispiel einen Hinterbliebenen-Bezug von maximal 30 Jahren. „Vererbbar“ heißt also nicht automatisch unbegrenzt. Prüfen Sie vor der Unterschrift genau, wer wie lange welchen Anteil erhält.

Für viele Makler ist das der entscheidende Punkt: Der Bestand ist Lebenswerk und Familienvorsorge zugleich. Beim Einmalverkauf ist die Sache klar, der Kaufpreis liegt auf dem Konto und gehört zum Nachlass. Bei der Maklerrente hängt alles an den Vertragsklauseln.

Achten Sie auf drei Fragen: Läuft die Zahlung beim Tod einfach weiter, und wenn ja, an wen? Gibt es eine zeitliche Obergrenze für den Hinterbliebenen-Bezug? Und sinkt der Prozentsatz für Hinterbliebene gegenüber Ihrem eigenen? Wenn der Vertrag dazu schweigt, klären Sie es schriftlich nach, bevor Sie unterschreiben. Ihre Familie sollte nicht erst im Ernstfall erfahren, was die Rente für sie noch wert ist.

Warum bietet bestandscheck.de keine Maklerrente an?

Weil wir Versprechen wie 90 Prozent lebenslang für nicht seriös kalkulierbar halten. Aus den verbleibenden 10 Prozent lässt sich keine echte Kundenbetreuung finanzieren, und über Jahrzehnte kann niemand die Stabilität von Bestand und Anbieter garantieren. Wir kaufen Bestände stattdessen mit klaren, sofort bezifferten Kaufpreisen und betreuen die Kunden aus echter, ehrlicher Marge.

Das ist eine bewusste Geschäftsentscheidung, keine Nebensache. Ein fairer Einmalverkauf oder ein transparent verhandeltes Zahlungsmodell gibt Ihnen einen festen, planbaren Betrag und einen sauberen Schnitt. Ihre Kunden werden von uns betreut, weil sich die Betreuung für uns rechnet, nicht obwohl sie sich nicht rechnet. Und Ihre Familie weiß im Ernstfall genau, was Ihr Lebenswerk wert war.

Wenn Sie ein Maklerrenten-Angebot auf dem Tisch haben: Rechnen Sie es mit dem Rechner auf dieser Seite ehrlich nach und stellen Sie dem Anbieter die Fragen aus diesem Ratgeber. Und wenn Sie wissen möchten, was Ihr Bestand bei einem klaren, sofort bezifferten Verkauf wert wäre: Der kostenlose Wertreport zeigt es Ihnen, unverbindlich und ohne Versprechen, die niemand halten kann.

Das 90-Prozent-Versprechen: Rechnen Sie es ehrlich nach.

Wir bieten selbst keine Maklerrente an – aber Sie sollten jedes Angebot nachrechnen können. Stellen Sie Ihre Courtage ein: Der Abrieb-Regler zeigt, wie empfindlich die Rente auf schrumpfende Bestände reagiert, und die dritte Zahl zeigt, wovon der Anbieter Ihre Kunden eigentlich betreuen soll.

Rechenbeispiel (dieser Rechner braucht JavaScript – hier das Ergebnis mit Beispielwerten): Bei 50.000 € Jahres-Bestandscourtage, einem 90-%-Rentenmodell und 5 % Bestandsabrieb pro Jahr ergeben sich über 15 Jahre kumuliert rund 459.000 € Maklerrente. Ein Einmalverkauf zum Faktor 2,5 brächte heute 125.000 €. Rechnerisch hätte die Rente den Verkaufserlös nach rund 4 Jahren eingeholt – dafür tragen Sie das Bestands- und Anbieterrisiko über die gesamte Laufzeit selbst.

Annahmen dieser Illustration:
  • Maklerrente = 90 % der jeweiligen Jahres-Bestandscourtage (marktübliches Modell; daneben existieren Staffeln wie 5 Jahre 100 %).
  • Der Bestandsabrieb wirkt ab dem ersten Rentenjahr: Rente im Jahr n = Courtage × (1 − Abrieb)n × 90 % (vorsichtige Rechnung).
  • Einmalverkauf = Jahres-Bestandscourtage × Faktor. Übliche Faktor-Spannen: Faustregel 2,0–3,0, je nach Bestand bis 3,5; Kfz-lastige Bestände deutlich darunter (ca. 1,0–1,5).
  • Anbieter-Marge = die 10 %, die beim Übernehmer verbleiben (1. Rentenjahr): daraus muss die komplette Betreuung finanziert werden.
  • Keine Steuern, keine Kosten, keine Verzinsung des Kaufpreises berücksichtigt. Nominalwerte.

Unverbindliche Illustration, keine Prognose – ersetzt keine individuelle Bewertung Ihres Bestands.

Sie möchten wissen, was Ihr Bestand konkret wert ist? Kostenlosen Wertreport anfordern – vertraulich, mit persönlicher Rückmeldung.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent zahlt eine Maklerrente?

Marktübliche Modelle liegen laut Anbieterangaben bei rund 90 Prozent der laufenden Bestandscourtage oder bei 100 Prozent für zunächst fünf Jahre. Die tatsächliche Höhe hängt von der Qualität Ihres Bestands ab. Verbindlich ist immer nur das, was in Ihrem konkreten Vertrag steht.

Ist die Maklerrente wirklich lebenslang?

Die Zahlung kann lebenslang vereinbart sein, ihre Höhe ist es nicht. Da die Rente ein Prozentsatz der Bestandscourtage ist, sinkt sie mit, wenn Kunden kündigen oder abwandern. „Lebenslang“ beschreibt also die Dauer, nicht einen garantierten Betrag.

Was passiert mit meinen Kunden bei einer Maklerrente?

Ihre Kunden gehen an den Übernehmer über und werden künftig von ihm betreut. Wie gut das läuft, entscheidet über die Zufriedenheit Ihrer Kunden und über Ihre Rente. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift konkret nach, wer die Betreuung übernimmt und wie erreichbar diese Person ist.

Bietet bestandscheck.de eine Maklerrente an?

Nein, bewusst nicht. Wir halten dauerhafte 90-Prozent-Versprechen für nicht seriös kalkulierbar, weil aus dem Rest keine echte Kundenbetreuung finanzierbar ist. Wir kaufen Bestände mit klaren, sofort bezifferten Kaufpreisen oder transparent verhandelten Zahlungsmodellen.

Was passiert mit meiner Maklerrente, wenn der Anbieter pleitegeht?

Ihre Rente ist eine vertragliche Forderung gegen das Unternehmen. In der Insolvenz reihen Sie sich als Gläubiger ein, und die Zahlungen können ganz oder teilweise ausfallen. Verhandeln Sie deshalb vor der Unterschrift Sicherheiten für genau diesen Fall.

Muss ich bei einer Maklerrente weiterarbeiten?

In der Regel nicht, die Betreuung übernimmt der Käufer. Manche Vereinbarungen lassen aber zu, dass Sie ausgewählte Kunden weiter begleiten oder für eine Übergangszeit ansprechbar bleiben. Wenn Ihnen das wichtig ist, lassen Sie es ausdrücklich in den Vertrag schreiben.

Philipp Spaeth, Geschäftsführer der Die Finanzmacher GmbH
Philipp Spaeth

Geschäftsführer der Die Finanzmacher GmbH. Ihr persönlicher Ansprechpartner für Bewertung und Nachfolge – aus der Praxis von über 70 begleiteten Nachfolgen im Team.

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